Zumutbarer Aufwand
Mehrere Kunst- und Antiquitätenhändler sowie Auktionshäuser sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschwerden gegen das Kulturgutschutzgesetz gescheitert. Das 2016 in Kraft getretene Gesetz regelt etwa, welche Kunst ausgeführt werden darf oder als besonders bedeutsam und identitätsstiftend im Land bleiben muss. Die Beschwerdeführerinnen hatten nach Angaben vom Dienstag unter anderem einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit und ihr Grundrecht auf Eigentum geltend machen wollen. Sie hätten sich dafür aber an Fachgerichte wenden müssen, entschied die zweite Kammer des Ersten Senats am Verfassungsgericht in Karlsruhe Ende Juni. Die Verfassungsbeschwerden seien unzulässig. Fachgerichte müssten sich nun u. a. mit der Bestimmung eines »Ausfuhrverbots mit Genehmigungsvorbehalt« und der Definition von »zumutbarer Aufwand« beschäftigen. (dpa/jW)
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