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Aus: Ausgabe vom 19.08.2021, Seite 5 / Inland

Steuernachforderungen: Zinssatz unrecht

Karlsruhe. Steuerzahler müssen künftig weniger Zinsen auf Nachzahlungen entrichten, bekommen aber auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Karlsruher Richterinnen und Richter halten den Zinssatz seit 2014 für »evident realitätsfern«, nachträgliche Korrekturen wird es aber nur für die Zeit ab 2019 geben. Für eine Neuregelung bekommt der Gesetzgeber Zeit bis spätestens Ende Juli 2022. (dpa/jW)

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