Steuernachforderungen: Zinssatz unrecht
Karlsruhe. Steuerzahler müssen künftig weniger Zinsen auf Nachzahlungen entrichten, bekommen aber auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Karlsruher Richterinnen und Richter halten den Zinssatz seit 2014 für »evident realitätsfern«, nachträgliche Korrekturen wird es aber nur für die Zeit ab 2019 geben. Für eine Neuregelung bekommt der Gesetzgeber Zeit bis spätestens Ende Juli 2022. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Wahlkampf mit Angst
vom 19.08.2021 -
Sozialdemokratischer Rückzieher
vom 19.08.2021 -
Dauerbaustelle bleibt
vom 19.08.2021 -
Fusionen mit dramatischen Folgen
vom 19.08.2021 -
»Wir müssen das Thema am Kochen halten«
vom 19.08.2021