Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 25.08.2021, Seite 4 / Inland

Hessen: Kein Asyl wegen Militärdienst in Syrien

Kassel. Syrische Männer, die sich durch Flucht dem Wehrdienst entziehen, haben deswegen weiterhin keinen Anspruch auf Asyl in der BRD. Das entschied am Montag abend der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Das Gericht wies damit einen heute 26jährigen Syrer ab, der 2015 nach Deutschland gekommen war. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewährte nur sogenannten subsidiären Schutz. Bei einer Rückkehr drohe laut VGH keine Verfolgung. Üblicherweise würden Betroffene statt dessen direkt zum Militärdienst eingezogen. Es sei nicht davon auszugehen, dass Syrien solche »einfachen Wehrdienstentzieher« als politische Oppositionelle ansehe. Damit änderte der VGH Kassel seine bisherige Rechtsprechung. (AFP/jW)