»Keine Partei hat das Thema auf dem Schirm«
Pandemie trifft Wohnungslose besonders hart. Um wählen zu können, müssen sie bürokratische Hürden nehmen. Ein Gespräch mit Werena Rosenke
Kristian StemmlerKnapp vier Wochen sind es noch bis zur Bundestagswahl und den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Auch Wohnungslose werden dann ihre Stimme abgeben. Wie geht das, wenn sie keine Meldeadresse haben?
Das Wahlrecht gilt für alle, also dürfen natürlich auch Wohnungslose wählen. Es ist nicht so, dass sie generell keine Meldeadresse haben. Wer in einer kommunalen Unterkunft untergebracht ist oder bei Freunden oder Verwandten wohnt, kann dort gemeldet sein. Diejeni...
Artikel-Länge: 4145 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.