Litauen darf Geflüchtete nicht zurückschicken
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Litauen vorerst untersagt, fünf afghanische Flüchtlinge zurück nach Belarus zu schicken. Die Männer seien im August in Belarus angekommen und nach mehreren erfolglosen Versuchen, nach Litauen zu gelangen, an der Grenze gestrandet, teilte das Gericht mit Sitz in Strasbourg am Donnerstag abend mit. Mittlerweile sei es ihnen offenbar gelungen, auf litauischem Grund unterzutauchen. Wegen der nun verhängten sogenannten Interimsmaßnahme darf Litauen als Mitgliedstaat des Europarats die Schutzsuchenden bis einschließlich 29. September nicht nach Belarus ausweisen. (dpa/jW)
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