»Gelber Schein« reicht nicht
Bundesarbeitsgericht: Keine Lohnfortzahlung trotz Krankschreibung
Oliver RastDas Urteil ist gefällt: Ein »gelber Schein« reicht nicht für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zumindest nicht immer. Zum Beispiel: Kündigt ein Beschäftigter und legt für die Restlauflaufzeit des Arbeitsverhältnisses eine Krankschreibung vor, muss der Unternehmer nicht automatisch dessen Gehalt weiterzahlen. Dies gilt speziell dann, wenn der Zeitraum passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am vergangenen Mittwo...
Artikel-Länge: 2833 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.