GDL scheitert vor Arbeitsgericht
Richter weisen Klage gegen Anwendung von Tarifeinheitsgesetz bei Bahn-Konzern zurück
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat entschieden: Die Deutsche Bahn wendet das Tarifeinheitsgesetz (TEG) bei den eigenen Betrieben zu Recht an – die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist damit am Dienstag mit einer Klage gegen dessen Anwendung gescheitert. Das Gesetz sieht vor, dass bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur die Tarifregelungen der größeren Organisation angewendet werden. Bei der Deutschen Bahn konkurriert die GDL mit der größeren Eisenb...
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