Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht
Heidelberg. Hartz-IV-Bezieher werden auch nach Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2021 nicht genug Geld zur Deckung ihrer Stromkosten erhalten. Alleinlebenden fehlten dafür durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, berichtete das Vergleichsportal Verivox am Sonnabend. Zum 1. Januar 2022 steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um drei Euro auf 449 Euro pro Monat. Davon sind laut Verivox rein rechnerisch 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die Kosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden beliefen sich im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 44,33 Euro. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 sei der Regelsatz schrittweise um rund 30 Prozent gestiegen. Die Strompreise hätten sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 59 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 80 Prozent. (AFP/jW)
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