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Aus: Ausgabe vom 29.09.2021, Seite 2 / Inland

Urteil: Baubeginn von Fehmarnbelttunnel

Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im schleswig-holsteinischen Schleswig hat den Weg für den Beginn erster Arbeiten am Fehmarnbelttunnel auf der deutschen Seite freigemacht. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss billigte das Gericht die vorläufige Inbesitznahme von Grundstücken im Bereich des Fährhafens von Puttgarden, die für die Bauarbeiten auf deutscher Seite benötigt werden. Die Besitzerin der Grundstücke, das Fährunternehmen Scandlines, hatte gegen die vom Kieler Innenministerium angeordnete Maßnahme geklagt. Der Fehmarnbelttunnel unter der Ostsee soll Deutschland mit dem Nachbarland Dänemark verbinden. (AFP/jW)