Nord Stream 2 AG kann gegen Gasrichtlinie klagen
Luxemburg. Im Streit um die geänderte europäische Gasrichtlinie kann die Nord Stream 2 AG nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hoffen. Die Klage der Ostsee-Pipeline-Betreiber gegen die geänderte EU-Gasrichtlinie ist laut dem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten zuvor zu Unrecht abgewiesen worden. Das Unternehmen ist nach Ansicht des Generalanwalts Michal Bobek durchaus klagebefugt. Die Nord Stream 2 AG hatte vor dem Gericht der Europäischen Union geklagt, weil es neue Regeln für Gasleitungen für nichtig erklären lassen wollte. Diese waren nach Baustart der kürzlich fertiggestellten Gaspipeline in Kraft getreten. (dpa/jW)
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