Berlin: Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl
Berlin. Die zahlreichen Probleme bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September haben ein juristisches Nachspiel. Die Landeswahlleitung kündigte am Donnerstag Einspruch gegen Wahlergebnisse beim Berliner Verfassungsgerichtshof an. In zwei Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis bei einer Sitzung des Wahlausschusses. Möglich ist dort nun eine Wiederholung der Wahl.
Der Einspruch bezieht sich zum einen auf den Wahlkreis 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, wo zunächst die SPD-Politikerin Franziska Becker als Siegerin gekürt wurde und nach einer Nachzählung dann der Grüne Alexander Kaas Elias. Betroffen ist zudem der Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, in dem der AfD-Politiker Gunnar Lindemann das Direktmandat holte. (dpa/jW)
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