Bundesfinanzhof: Gericht stoppt Berufung
München. Im monatelangen Personalstreit um die Neubesetzung der Spitze des höchsten deutschen Finanzgerichts hat das Bundesfinanzministerium eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht München gab am Donnerstag drei Eilanträgen unterlegener Bewerber gegen die vom Ministerium berufene neue Vizepräsidentin Anke Morsch statt. Der Bund darf die Stelle nicht mit der »vorgesehenen Bewerberin« besetzen, bis eine neue Auswahlentscheidung getroffen ist. Das teilte das Gericht am Donnerstag in München mit. Der Grund für die Entscheidung: Die frühere Justizstaatssekretärin im Saarland ist derzeit Präsidentin des dortigen Finanzgerichts und in ihrem beamtenrechtlichen Status niedriger eingestuft als die drei unterlegenen Bewerber. (dpa/jW)
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