Neues Ausländerrecht tritt in Polen in Kraft
Warschau. In Polen ist eine Änderung des Ausländerrechts in Kraft getreten, nach der »illegal« eingereiste Asylsuchende leichter des Landes verwiesen werden können. Hintergrund ist eine stark gestiegene Zahl von Grenzübertritten aus Belarus. Laut der am Dienstag im amtlichen Anzeiger veröffentlichen Gesetzesänderung kann der Grenzschutzkommandeur sofort nach der Protokollierung eines unerlaubten Grenzübertritts den betroffenen Ausländer des Landes verweisen. Das Ausländeramt darf künftig jeden Antrag auf internationalen Schutz ablehnen, wenn der Antragsteller direkt nach einem »illegalen« Grenzübertritt gefasst wurde. Die Änderung des Ausländerrechts wurde Mitte Oktober vom Parlament beschlossen und kürzlich von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat sich zutiefst besorgt darüber gezeigt, dass das Grundrecht auf Asyl untergraben wird. (dpa/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Premier in Gewahrsam
vom 27.10.2021 -
»Es hieß, ich sei ›unvorteilhaft bekannt‹«
vom 27.10.2021 -
Pandemie vertieft Spaltung
vom 27.10.2021 -
Opposition im Aufwind
vom 27.10.2021 -
Dialog nach Gusto des Königs
vom 27.10.2021 -
Militär gegen Bauern
vom 27.10.2021 -
Eine Frage von Leben und Tod
vom 27.10.2021