Ohne Erfolg
Karlsruhe. Der Deutsche Fußballbund (DFB) darf gegen Vereine weiterhin wegen des Fehlverhaltens ihrer Fans Geldstrafen verhängen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und wies damit eine Beschwerde des Regionalligisten Carl Zeiss Jena zurück. Das bisherige Vorgehen des DFB verstoße nicht gegen die öffentliche Ordnung, hieß es. Geldstrafen seien »als präventive Maßnahme« einzuordnen. Wegen drei Pyrotechnikvorfällen war Jena im Jahr 2018 vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 25.000 Euro verurteilt worden. Der damalige Drittligist wehrte sich dagegen. Die Klage vor dem zuständigen Oberlandesgericht blieb aber ohne Erfolg. (sid/jW)
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