Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 12.11.2021, Seite 15 / Feminismus

Lesbische Ehepaare weiter diskriminiert

Kassel. Lesbische Ehepaare haben keinen Anspruch auf einen Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Kinderwunschbehandlung. Dies sei vom Gesetzgeber gewollt und nicht verfassungswidrig, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel. Dass im Streitfall die Klägerin hormonelle Fruchtbarkeitsstörungen habe, ändere daran nichts. Mit ihrer Klage verlangte die Frau die Gleichbehandlung mit heterosexuell verheirateten unfruchtbaren Frauen. Diese können einen hälftigen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung bekommen. Laut Gesetz dürfen dafür aber »ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden«. Lesbische Ehepaare sind automatisch auf eine Samenspende angewiesen. Das BSG erklärte, die Vorschrift sei gewollt und nicht diskriminierend. (AFP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Feminismus