Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 13.11.2021, Seite 16 / Aktion
75 Jahre junge Welt

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Im Arbeitskampf oder beim Bekanntmachen der Lieblingszeitung
Von Kommunikation
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Die Geschichte der jungen Welt ist mannigfaltig

Ausbeutung ist ein Begriff, der oft für Fehldeutungen herhalten muss. Sicher waren die Arbeitsbedingungen, denen Männer, Frauen und sogar Kinder im sogenannten Manchesterkapitalismus unterworfen waren, besonders schlecht für Körper, Psyche und die sozialen Beziehungen der Menschen untereinander. In den zentralafrikanischen Goldminen und kambodschanischen Nähereien sind sie das auch heute noch. Doch Karl Marx machte – gegen alle liberalen und libertären Moralapostel seiner Zeit – klar, dass jede Form von kapitalistischer Lohnarbeit Ausbeutung ist. Schließlich muss der Wert der Ware Arbeitskraft immer geringer als der Wert der hergestellten Waren sein. Nur so entsteht Mehrwert – und Profit, für wenige einzelne Kapitalisten.

Mit diesem Wissen sind die aktuellen Arbeitskämpfe im öffentlichen Dienst als Kampf um Abmilderung der Ausbeutung zu sehen, auch wenn die Kolleginnen und Kollegen dort nicht, wie ihre Klassengenossinnen und -genossen in den asiatischen oder afrikanischen Sweatshops, unter absoluter Armut leiden.

Das ist auch nicht der Gegenstand solidarischer Klassenkämpfe, deren Programm die Abschaffung der Lohnarbeit – und damit der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen – ist. Der Ford-Streik vor 38 Jahren ist ein Beispiel dafür, dass sich in Deutschland geborene Proletarier solidarisch für die Interessen ihrer migrantischen Kolleginnen und Kollegen einsetzen und so zusammen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle erreichen können.

1947 wurde die Junge Welt gegründet, ab 1949 erschien sie in der DDR. Dort war die Ausbeutung bereits abgeschafft worden, bis sie 1989/1990 zurückkehren sollte.

Über diese geschichtlichen Ereignisse und Sachverhalte klärt die Tageszeitung junge Welt regelmäßig auf und wird deshalb von geschichtsbewussten Menschen wie auch aktiven Gewerkschaftern gern gelesen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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