Kohl-Witwe geht leer aus
BGH-Urteil zu Entschädigung in Zitatestreit
Die Witwe des 2017 verstorbenen Exbundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) hat keinen Anspruch auf eine dem Politiker vor seinem Tod zugesprochene Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag. Er bestätigte damit ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Dessen Entscheidung ist damit rechtskräftig. Maike Kohl-Richter bleibt nur noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der BGH begründete seine...
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