Grenztruppen-Chef der DDR bleibt in Haft
Der frühere Chef der DDR-Grenztruppen Klaus-Dieter Baumgarten bleibt weiter in Haft. Wie am Mittwoch mitgeteilt wurde hat der in Berlin ansässige 5. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) die Revision des Urteils gegen Baumgarten verworfen. Auch die Revisionsanträge der fünf Stellvertreter des Grenztruppenkommandeurs wurden abgelehnt.
Generaloberst Baumgarten war von der 36. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts am 10. September 1996 wegen Totschlags und versuchten Totschlags zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Wegen Beihilfe waren gegen die Stellvertreter Haftstrafen von drei Jahren und drei Monaten bis drei Jahre und neun Monate verhängt worden. Die Generäle seien für Tötungen verantwortlich, weil sie Entscheidungen des Nationalen Verteidigungsrates der DDR zur Ausgestaltung des DDR-Grenzregimes und zum Waffengebrauch durch Befehle umgesetzt hätten.
Einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das grundgesetzliche Rückwirkungsverbot für DDR-Bürger partiell außer Kraft zu setzen (Keßler-Urteil) war Baumgarten Mitte November 1996 in Berlin in Haft genommen worden. Das war der erste nach dem Karlsruher Spruch in Berlin vollstreckte Haftbefehl. Er war mit Fluchtgefahr begründet worden. Eine Haftbeschwerde Baumgartens hatte das Berliner Kammergericht verworfen. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, daß angesichts der Höhe der erkannten Freiheitsstrafe Fluchtgefahr bestehe und »neu hervorgetretene Umstände« die Verhaftung erforderlich machten.
jW/AP
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