Geheimdienst vor Gericht
Karlsruhe berät, ob bayerisches Verfassungsschutzgesetz Grundrechte verletzt. Geklagt hatten drei Antifaschisten
Nick BraunsVerfügt der bayerische Verfassungsschutz über uferlose Überwachungsbefugnisse, die gegen Grundrechte verstoßen? Mit dieser Frage befasste sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung.
Mit der Novelle des allein mit Stimmen der CSU verabschiedeten bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) hatte der Geheimdienst des Freistaates zum 1. August 2016 erweiterte Befugnisse erhalten. Diese greifen n...
Artikel-Länge: 4136 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.