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Aus: Ausgabe vom 16.12.2021, Seite 6 / Ausland

Südafrikas Expräsident muss zurück in Haft

Johannesburg. Der ehemalige südafrikanische Präsident Jacob Zuma muss zurück in Haft. Seine Freilassung aus Gesundheitsgründen sei unrechtmäßig gewesen, urteilte am Mittwoch ein Gericht in der Hauptstadt Pretoria. Der 79jährige hatte Anfang Juli eine 15 Monate lange Haftstrafe wegen Missachtung der Justiz angetreten, war aber am 5. September auf Anordnung des zuständigen obersten Justizvollzugsbeamten freigelassen worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Beamte den vorgeschriebenen legalen Weg missachtet, der zuvor die Anhörung eines medizinischen Expertengremiums vorsieht. Wegen Korruptionsvorwürfen aus seiner Amtszeit (2009–2018) soll sich Zuma vor einer Untersuchungskommission verantworten. Mehreren Vorladungen war er jedoch nicht gefolgt, was die Haftstrafe zur Folge hatte. (dpa/jW)

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