Warentrennstäbe
Helmut HögeAls ich das erste Mal das Wort las, verstand ich darunter zunächst metaphorische Trennstäbe – z. B. durch den Warenpreis, der die Verbraucher nach ihrem Einkommen trennt, in, sagen wir, Biosupermarkt- und Billiggroßmarktkunden. Aber dann stieß ich auf eine »Warentrennstabverordnung«: »Die Warentrennstabverordnung regelt die Zuständigkeit des Kunden, seine Waren ordnungsgemäß von den Waren der nachfolgenden Person zu trennen. Jeder Kunde ist verpflichtet, das Ende se...
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