Gewerkschaftssekretärin gewinnt gegen DGB
Dachverband warf Beschäftigter Illoyalität vor und kündigte sie fristlos
Vor dem Mainzer Arbeitsgericht konnte sich vergangene Woche eine Beschäftigte erfolgreich gegen ihren »Arbeitgeber« zur Wehr setzen. Die zweite Kammer des Gerichts urteilte, dass die fristlose Kündigung der Beschäftigten im April gegenstandslos sei und das Arbeitsverhältnis auf bisheriger Grundlage fortgeführt werden müsse. Wie aus der Wormser Zeitung von Mittwoch hervorgeht, ist die Beschäftigte Rita Schmitt Gewerkschaftssekretärin in Bad Kreuznach und beim Deutsch...
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