Im Rechtsrahmen
Frankfurt am Main. Das Stadtbetretungsverbot für die Fans von Eintracht Frankfurt beim Auswärtsspiel bei Olympique Marseille aus dem Jahr 2018 ist für »rechtswidrig« erklärt worden. Das zuständige Berufungsgericht kam nach drei Jahren und drei Monaten zu dem Entschluss, dass der Erlass der französischen Behörden »weder erforderlich noch verhältnismäßig« war und deshalb für »nichtig« erklärt werden müsse. Dies teilte die Eintracht am Mittwoch mit. »Das Urteil ist sicher ein erster Durchbruch für Fußballfans quer durch Europa, die bei allem berechtigten Sicherheitsinteresse von Kommunen und Behörden einen Anspruch darauf haben, dass staatliche Maßnahmen rechtmäßig bleiben und nicht in offenkundig unverhältnismäßigem Maße Grundrechte verletzen«, sagte Eintracht-Justiziar Philipp Reschke. (sid/jW)
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