»Racial Profiling«: Rückschlag für Kläger
Hamburg. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) hat einer Berufung der Innenbehörde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) vom November 2020 teilweise stattgegeben. Das VG hatte einer Klage des aus Togo stammenden und in Hamburg-St. Pauli lebenden Barakat H. entsprochen und zwei anlasslose Kontrollen durch Polizisten als rechtswidrig eingeordnet. In der Verhandlung am Mittwoch hatte die Behörde die Berufung für eine der Kontrollen zurückgenommen. Am Donnerstag gab das OVG der Berufung für den anderen Fall statt, wie Carsten Gericke, Anwalt von H., gegenüber jW mitteilte. Sein Mandant und er seien »ebenso überrascht wie enttäuscht«. Die Entscheidung zeige »die existierenden institutionellen Widerstände, wenn es darum geht, Rassismus in der Polizeiarbeit zu adressieren«, so Gericke. (kst)
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