Verbot bestätigt
Bundesverwaltungsgericht behauptet PKK-Anbindung von Medienhäusern
Nick BraunsDer kurdische Mezopotamien-Verlag sowie die Musikproduktions- und Vertriebsfirma MIR sind vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einer Klage gegen ihr vor drei Jahren vom Bundesinnenministerium verfügtes Verbot gescheitert. Es beständen keine Bedenken aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen das Verbot, teilte das Gericht am Mittwoch abend mit. Denn nach »feststellbaren Indizien« seien die Unternehmen organisatorisch, finanziell sowie personell so eng mit der...
Artikel-Länge: 1749 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.