»Racial Profiling«: Klage erfolgreich
Dresden. Polizeikontrollen von Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, auch »Racial Profiling« genannt, verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes der BRD. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden in einem am Dienstag abend nach jW-Redaktionsschluss veröffentlichten Urteil vom 18. Januar entschieden. Das Gericht gab damit der Klage eines aus Guinea stammenden Mannes statt, der zusammen mit einem Begleiter im März 2018 von Beamten der Bundespolizei im Chemnitzer Hauptbahnhof kontrolliert worden war. Nachdem der Kläger damals die Beweggründe der Beamten hinterfragt und die Herausgabe seiner Papiere verweigert hatte, brachten die Polizisten den Mann zu Boden und schafften ihn auf eine Polizeiwache, wo er laut Gericht etwa zwei Stunden lang festgehalten worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jW)
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