Aus: Ausgabe vom 10.02.2022, Seite 2 / Inland
Leichterer Zugang zu Kurzarbeitergeld verlängert
Berlin. Die Betriebe in Deutschland sollen noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit beantragen können. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Demnach sollen die pandemiebedingten Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden. Sonst wären die Sonderbedingungen am 31. März ausgelaufen. Mit der sogenannten Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen, die das Kabinett auf den Weg gebracht hat, soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate ausgedehnt werden. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
RT DE zieht vor Gericht
vom 10.02.2022 -
Coronavirus dämpft Entwicklung
vom 10.02.2022 -
»Bisher haben wir 216 Personen freigekauft«
vom 10.02.2022 -
Blick nach oben
vom 10.02.2022 -
Rassistischer Angriff
vom 10.02.2022 -
Lob vom Vorsitzenden
vom 10.02.2022 -
Die Prognose der Heimbetreiber
vom 10.02.2022 -
»Armut per Gesetz lässt sich so nicht überwinden«
vom 10.02.2022