Unklare Beweislage
Beijing. Trotz eines positiven Dopingtests darf Goldfavoritin Kamila Walijewa im olympischen Eiskunstlauf-Einzel starten. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) lehnte am Montag nach einem Eilverfahren bei den Winterspielen in Beijing die Einsprüche gegen die Aufhebung ihrer vorläufigen Sperre ab. Als einen der Gründe für die Entscheidung nannte der CAS das Alter der 15jährigen, die als Minderjährige eine »geschützte Person« unter dem Code der Weltantidopingagentur sei. Zudem wäre es angesichts der unklaren Beweislage und der Verzögerungen bei der Auswertung des Dopingtests unfair, der Russin eine Teilnahme am Damen-Einzel zu verwehren. Die Exekutive des Internationalen Olympischen Komitees beschloss daraufhin, dass es für den Fall eines weiteren Medaillengewinns von Walijewa keine Siegerehrung in Beijing geben wird. (dpa/jW)
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