Aus: Ausgabe vom 23.02.2022, Seite 6 / Ausland
EuGH: Mangel in Rumäniens Justizsystem
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem Justizsystem in Rumänien einen gravierenden Mangel attestiert. In einem Urteil vom Dienstag stellten die Richter in Luxemburg klar, dass die Befugnisse des Verfassungsgerichts in dem Land unter anderem den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht verletzten. Konkret geht es darum, dass es rumänischen Gerichten in bestimmten Fällen verboten ist, den EuGH um Prüfung zu bitten, ob nationale Gesetze mit EU-Recht in Einklang sind – in sogenannten Vorabentscheidungsverfahren. Dies ist dann der Fall, wenn das Verfassungsgericht das fragliche Gesetz zuvor für verfassungsgemäß erklärt hat. Der EuGH macht nun deutlich, dass diese Regel gegen EU-Recht verstößt. (dpa/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Washingtons Ultimatum
vom 23.02.2022 -
Schikane kann weitergehen
vom 23.02.2022 -
Dramatische Lage
vom 23.02.2022 -
Lawrow empfängt Pedersen
vom 23.02.2022