NRW: Strafregister im Großverfahren
Von Iris Bernert-LeushackeDortmund. In dem Großverfahren am Landgericht Dortmund gegen zehn Faschisten wegen antisemitischer Parolen sind am Montag Eintragungen zu den Angeklagten aus dem Bundeszentralregister für Straftaten und Erklärungen zu ihren persönlichen Verhältnissen verlesen worden. Diese waren beispielhaft für die Szene.
Nicht alle angeklagten Faschisten haben Einträge im Zentralregister, nicht alle machten beim vergangenen Prozesstag Angaben zu sich selbst. Aber die Liste an Strafen bildet Typisches für die Klientel ab: Diebstahl, Urkundenfälschung, Erschleichung von Leistungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie selbstredend das Zeigen von Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Körperverletzung, gemeinsame Körperverletzung, gemeinsames Zeigen der genannten Zeichen, Volksverhetzung – ein bunter Strauß von Straftaten, der bei Faschisten-Prozessen immer wieder aufblüht. Auch die persönlichen Werdegänge wiederholen sich: abgebrochene schulische Laufbahnen, abgebrochene Ausbildungen. Diejenigen Angeklagten, die Angaben machten, gingen einer Erwerbsarbeit nach: von der Straßenreinigung über Straßenbau bis zum Metallbauer.
In dem seit Oktober andauernden Prozess sind zehn Neonazis wegen Volksverhetzung angeklagt. Sie müssen sich dafür verantworten, im September 2018 bei zwei Aufmärschen Parolen wie »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit« skandiert zu haben. Im März sollen weitere Zeugen vernommen werden. Einen Termin für Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sieht die verhandelnde Kammer des Landgerichts erst im April.
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