Aus: Ausgabe vom 25.02.2022, Seite 5 / Inland
Internetportale: Komplizierte Haftung
Karlsruhe. Schadenersatzklagen gegen Internetplattformen wegen Urheberrechtsverletzungen haben am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Verfahren werfen komplizierte Fragen auf. Das Urheberrecht ist EU-weit einheitlich geregelt – die Karlsruher Richter hatten deshalb nach ersten Verhandlungen 2018 zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Parallel wurde in der Europäischen Union das Urheberrecht umfassend reformiert, seit Sommer 2021 gelten in Deutschland die neuen Regeln. Ob Schadenersatz zu zahlen ist, ist noch nach der alten Rechtslage zu beurteilen. Zum Teil ist für die Fälle aber auch schon das neue Recht relevant. (dpa/jW)
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