Aus: Ausgabe vom 25.02.2022, Seite 5 / Inland
Recht auf Privatsphäre für Geflüchtete bestätigt
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Donnerstag entschieden, dass das Prinzip der Unverletzlichkeit der Wohnung auch in Sammelunterkünften für Geflüchtete gilt. Das Gericht folgte einer Klage von Geflüchteten. Deren Schlafzimmer in der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg durften laut Hausordnung jederzeit, auch nachts, betreten und kontrolliert werden. Die Befugnisse des Sicherheitsdienstes sind nun hinfällig. Nach Einschätzung der Organisation Pro Asyl hat das Urteil »bundesweite Bedeutung«. (jW)
Mehr aus: Inland
-
»Auslöser war der Krieg in Afghanistan«
vom 25.02.2022 -
Gegen den Krieg
vom 25.02.2022 -
»Im Sprachstil der Nazijustiz«
vom 25.02.2022 -
Pleiten nach Konzept
vom 25.02.2022 -
Tarifverträge für Soloselbständige
vom 25.02.2022 -
»In der BRD blockierte man die Erinnerung an ihn«
vom 25.02.2022