Wohl kalkuliert
Im Schatten des Krieges: Polnisches Verfassungsgericht urteilt gegen EU-Menschenrechtscharta
Reinhard Lauterbach, PoznanPolens Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Menschenrechtscharta des Europarats für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Urteil betrifft den Artikel 6 der Charta, in dem es um das Recht auf ein zügiges und unparteiisches Gerichtsverfahren unter Leitung »unabhängiger und unparteilicher Richter« geht. Es erging pikanterweise durch eine Kammer, von deren fünf Mitgliedern drei persönlich durch den strittigen Artikel der Charta betroffen sind. Denn die drei Richt...
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