Aus: Ausgabe vom 18.03.2022, Seite 6 / Ausland
EGMR setzt Verfahren gegen Russland aus
Strasbourg. Nach dem Ausschluss Russlands aus dem Europarat hat der zu ihm gehörende Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) alle Verfahren gegen Russland vorerst ausgesetzt. Zunächst müssten die »rechtlichen Konsequenzen« des Ausschlusses geprüft werden, teilte das Gericht in Strasbourg am Mittwoch abend mit. Wegen des Einmarschs in die Ukraine hatte der Europarat Russlands Mitgliedschaft suspendiert, Moskau hatte zuvor seinen Austritt erklärt. (AFP/jW)
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