Vizeposten: AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe
Karlsruhe. Die AfD-Fraktion ist mit dem Versuch gescheitert, einen Posten für sich im Bundestagspräsidium mit einer Organklage in Karlsruhe zu erstreiten. Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag als »offensichtlich unbegründet« zurück, wie es am Dienstag unangekündigt mitteilte. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundestags, die Wahl so auszugestalten, dass das Ergebnis zugunsten der AfD ausfalle, bestehe nicht, hieß es zur Begründung. Unmittelbar zuvor hatte der Zweite Senat die Klage eines einzelnen AfD-Abgeordneten in dieser Sache abgewiesen. Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht vor, dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellt. Bewerber müssen allerdings mit Mehrheit gewählt werden. (dpa/jW)
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