Verfassungsschutz: Gericht weist jW-Eilantrag ab
Die junge Welt (jW) wird vorerst weiter im Verfassungsschutzbericht mit einem Eintrag genannt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und einen Eilantrag dieser Zeitung gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesinnenministerium, abgewiesen.
Die Verlag 8. Mai GmbH, in der die jW erscheint, wollte im Zuge einer einstweiligen Anordnung erwirken, dass die Jahresberichte des Inlandsgeheimdiensts mit entsprechenden Nennungen bis zu einer E...
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