»Das ist die bittere Realität bei Behörden in Deutschland«
Aus der Türkei geflohener Arzt darf trotz Jobangebots nicht arbeiten. Ein Gespräch mit Serhat Sizgin
Henning von StoltzenbergSie sind vor drei Jahren aus politischen Gründen aus der Türkei nach Deutschland geflohen und möchten hier in Ihrem Beruf als Arzt arbeiten. Sie haben auch eine Stelle gefunden. Woran scheitert die Aufnahme Ihrer Tätigkeit bisher?
Ich befinde mich noch im Asylverfahren und brauche daher die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Beim Landesverwaltungsamt in Jena habe ich einen sogenannten Umverteilungsantrag gestellt, warte aber seit mehr als zehn Monaten auf m...
Artikel-Länge: 3891 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.