Aus: Ausgabe vom 07.04.2022, Seite 2 / Inland
Homosexuelle Justizopfer: Entschädigung nur an wenige
Bonn. Menschen, die in Deutschland wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen strafrechtlich verurteilt wurden, können nur noch bis zum 21. Juli Anträge auf Entschädigung stellen. Von der Möglichkeit haben bislang nur wenige Betroffene Gebrauch gemacht. Darauf hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) am Mittwoch in Bonn hingewiesen. 325 Personen haben nach BfJ-Angaben entsprechende Anträge gestellt. 254 von ihnen wurden insgesamt 870.000 Euro gezahlt. Schätzungen zufolge waren zwischen 1945 und 1994 etwa 69.000 Menschen in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden.(dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Angriff auf Ehrenmal
vom 07.04.2022 -
»Solidarität? Das ist pure Heuchelei«
vom 07.04.2022 -
Ausstand in Kitas
vom 07.04.2022 -
Lauterbach unter Druck
vom 07.04.2022 -
Schlag gegen Naziuntergrund
vom 07.04.2022 -
Politik der offenen Brieftasche
vom 07.04.2022 -
Rider kontern vor Kadi
vom 07.04.2022 -
Wissings Blechschaden
vom 07.04.2022 -
»Gewalt ist keine Ausnahme, sondern Alltag«
vom 07.04.2022