Gericht: Kündigungen bei Gorillas wirksam
Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen dreier Fahrer des Lieferdienstes Gorillas gegen vom Unternehmen ausgesprochene fristlose Kündigungen wegen Teilnahme an einem verbandsfreien Streik abgewiesen. Wie die Kammer am Mittwoch abend mitteilte, sei Teilnahme am Streik nur dann rechtmäßig, wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen werde. Die »Rider« hatten argumentiert, dass Streiks auch ohne gewerkschaftlichen Aufruf und ohne tarifliches Ziel zulässig seien und angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. (jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Streik gegen Normalzustand
vom 08.04.2022 -
BAföG bleibt Baustelle
vom 08.04.2022 -
»Wir brauchen wieder kritischere Haltung zur SPD«
vom 08.04.2022 -
Vertreterin der Revolution
vom 08.04.2022 -
Angriff auf Ehrenmal
vom 08.04.2022 -
Schlappe für Lauterbach
vom 08.04.2022 -
Von Rassismus getrieben
vom 08.04.2022