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Aus: Ausgabe vom 14.04.2022, Seite 4 / Inland

Bayern: Urteil wegen Spionage für Russland

München. Das Oberlandesgericht München hat am Mittwoch einen Wissenschaftler der Uni Augsburg wegen Spionage für den russischen Geheimdienst zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der 30jährige Doktorand hatte im Prozess jede Absicht bestritten und betont: »Ich bin kein Agent.« Er habe zwar öffentlich zugängliche Informationen an einen Mitarbeiter des russischen Generalkonsulates in München weitergegeben, der inzwischen als Mitarbeiter des Geheimdienstes SWR enttarnt worden sei. Der Angeklagte gab aber an, nichts von der Tätigkeit des Mannes gewusst zu haben. (dpa/jW)

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