Finanzreserve
Praxisgebühr und Patientenleichen
ulisManche kapieren es einfach nicht und stellen so absurde Fragen wie die, ob auch Tote Praxisgebühr bezahlen müssen. Na selbstverständlich. Nehmen wir einen ganz alltäglichen Fall: Jemand erleidet einen Herzinfarkt. Der Notarzt kommt im Eiltempo und beginnt seine Behandlung unverzüglich mit dem Nötigsten: Er fragt nach den fälligen zehn Euro. Zahlt der Patient, ist gesundheits- und finanzrechtlich alles in Ordnung, egal ob der Ärmste stirbt oder nicht. Sinkt der Patie...
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