Juristische Lösung
Der Streit zwischen der öffentlichen Hand und den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers läuft auf eine juristische Lösung hinaus. Der Bund sowie die beteiligten Länder Berlin und Brandenburg lehnen eine Vereinbarung jenseits des Gerichts ab. Das geht aus einem Schreiben des brandenburgischen Finanzministeriums an das zuständige Verwaltungsgericht in Potsdam hervor, das dpa in Berlin vorliegt. Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet (Mittwoch). Zwischen dem Bund mit Berlin und Brandenburg einerseits sowie den Hohenzollern andererseits wird seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen verhandelt. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat. Das Land hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem Nazisystem »erheblichen Vorschub geleistet hat«. (dpa/jW)
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