Gegründet 1947 Sa. / So., 02. / 3. November 2024, Nr. 256
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Aus: Ausgabe vom 04.06.2022, Seite 12 / Aktion
LPG junge Welt eG

Generalversammlung der jW-Herausgebenden am 25. Juni

Für das Überleben der Tageszeitung junge Welt braucht es eine st
Für das Überleben der Tageszeitung junge Welt braucht es eine starke Genossenschaft

Die Tageszeitung junge Welt gehört einer Genossenschaft, deren Mitglieder auch die Zeitung herausgeben. Die diesjährige Generalversammlung der LPG junge Welt eG am Sonnabend, dem 25. Juni 2022, wird gleich in mehrfacher Hinsicht eine besondere sein: Zum einen soll sie (nach coronabedingten Gastspielen im Kino Babylon) wieder in den Räumen des Verlags 8. Mai stattfinden – und zwar in der neugestalteten junge Welt-Maigalerie. Zum anderen gibt es einige außergewöhnliche Tagesordnungspunkte (siehe auch Seite 17 dieser Ausgabe): Erstmals wird neben dem Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft und dem Lagebericht des Geschäftsführers der Verlag 8. Mai GmbH auch über die genossenschaftseigene AVZ GmbH Rechenschaft abgelegt. Denn der Beschluss der vorjährigen Versammlung, diese Firma zu übernehmen, wurde konsequent umgesetzt. Darüber hinaus wird die Genossenschaftssatzung neu justiert: Im Moment arbeitet eine Kommission an dem Vorschlag für die Neuauflage dieses Dokuments. Noch vor der Versammlung sollen die Änderungen über die Onlineausgabe der jungen Welt (www.jungewelt.de) vorgestellt werden. Der eigentliche Charakter der Genossenschaft steht nicht zur Debatte, aber viele kleine Änderungen aus sprachlichen oder rechtlichen Gründen sind notwendig. Thema der Versammlung werden zudem die wachsenden Angriffe auf die junge Welt und ihre Genossenschaft sein.

Teilnahme- und abstimmungsberechtigt an der Versammlung sind alle Genossinnen und Genossen der LPG junge Welt eG. Die Veranstaltung startet pünktlich um 13 Uhr, bereits ab 12 Uhr beginnt der Einlass, ab etwa 12.20 Uhr besteht die Möglichkeit einer geführten Besichtigung der Räume von Verlag und Redaktion. Wer der Genossenschaft beitreten will, findet ein Antragsformular unter jungewelt.de/lpg-aufnahmeantrag. Nach Eingang des Antrags entscheidet der Vorstand noch vor der Versammlung über die Aufnahme, so dass eine Teilnahme an der diesjährigen Generalversammlung möglich ist.

Vorstand und Aufsichtsrat LPG junge Welt eG

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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