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Aus: Ausgabe vom 16.06.2022, Seite 11 / Feuilleton
Pornoindustrie

Im Interesse der Opfer

Mit einem neuen Gesetz will Japan vor allem junge Frauen vor Ausbeutung in der Pornoindustrie schützen. Das am Mittwoch verabschiedete Gesetz soll verhindern, dass jungen Japanern und Japanerinnen, denen ein Job als Model oder Popstar versprochen wurde, ungewollt als Pornodarsteller enden. Solche Erfahrungen könnten »schwere Traumata« verursachen, sagte die Anwältin Kazuko Ito, die gegen Missbrauch und Ausbeutung in der japanischen Pornoindustrie kämpft.

Das neue Gesetz ermöglicht Pornodarstellerinnen und -darstellern, ihre Verträge nach der Veröffentlichung eines Films ohne Angabe von Gründen und ohne Zahlung einer Vertragsstrafe zu kündigen. Die Produzenten müssen dann die im Umlauf befindlichen Kopien zurückrufen und den betreffenden Film im Internet löschen. Bisher seien Pornofilme »praktisch für immer« verfügbar und könnten von unbegrenzt vielen Menschen angeschaut werden, sagte Ito der Nachrichtenagentur AFP.

Pornodarsteller können ihre Verträge nun zunächst bis zu zwei Jahre nach der Veröffentlichung eines Films kündigen, später wird dieser Zeitraum auf ein Jahr verkürzt. Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass die Produzenten erst einen Monat nach Vertragsschluss mit den Dreharbeiten beginnen dürfen. Nach dem Dreh müssen sie vier Monate bis zur Veröffentlichung verstreichen lassen.

An dem Gesetz wurde gearbeitet, seitdem das japanische Parlament im April die Volljährigkeit von 20 auf 18 Jahre herabgesetzt hatte. Das schürte die Sorge, dass 18- und 19jährige Frauen ungewollt in der Pornoindustrie landen, weil sie Verträge nicht mehr so einfach auflösen können wie Minderjährige. Pornoproduzenten, die Schauspielern eine Auflösung ihres Vertrags verweigern, müssen nun mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu drei Millionen Yen (21.240 Euro) rechnen. Die Geldstrafe für Unternehmen liegt bei bis zu 100 Millionen Yen. (dpa/jW)

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