Zwangsdienst für Erwerbslose: Arbeit im Sozialbereich lieber voll entlohnen?
jW sprach mit Achim Trube, Professor für Sozialpolitik und Sozialverwaltung an der Universität Siegen
Michael LieblerF: Wie finden Sie den Vorschlag Ihres Kollegen Prof. Hermann Scherl nach Abschaffung des Zivildiensts und dem Einsatz Erwerbsloser im sozialen Bereich?
Wenig sinnvoll – vor allem aus verfassungsschutzrechtlichen Gründen. Arbeitszwang wird in Artikel 12 des Grundgesetzes verboten. Aber auch ökonomische und sozialpolitische Aspekte sprechen dagegen: Personenbezogene Dienstleistungen wie diese sind sehr wertvoll. Deswegen wäre es angebracht, daraus vollbezahlte Arb...
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