EuGH zu Asyl: Litauen bricht EU-Recht
Luxemburg. Litauen hätte Asylsuchende nach EU-Recht nicht wegen ihrer illegalen Einreise verhaften dürfen. Der illegalisierte Aufenthalt in einem Land reiche als Haftgrund nicht aus, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Litauens Begründung, dass durch die hohe Anzahl an Asylsuchenden die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gestört werde, sei nicht ausreichend. Eine Inhaftierung sei nur dann zu rechtfertigen, wenn das Verhalten eines Asylbewerbers eine Bedrohung für die innere oder äußere Sicherheit darstelle, ging aus dem Urteil hervor. Auch in Notsituationen sei es rechtswidrig, Asylbewerbern wegen ihres illegalisierten Aufenthalts das Recht zu verweigern, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Im Sommer 2021 hatte Litauen den Notstand ausgerufen und verschärfte Vorschriften für Geflüchtete erlassen. (dpa/jW)
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