Christliche Gewerkschaft scheitert in Karlsruhe
Karlsruhe. Im juristischen Ringen um die Tariffähigkeit ist die »DHV – Die Berufsgewerkschaft« beim Bundesverfassungsgericht abgeblitzt. Die zuständige Kammer nahm die Verfassungsbeschwerde der im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands organisierten Beschäftigtenvereinigung nach Angaben vom Dienstag nicht zur Entscheidung an. Sie sei teilweise unzulässig. Das Landgericht Hamburg und das Bundesarbeitsgericht hatten entschieden, die DHV sei nicht tariffähig. Ihr fehle die Durchsetzungsfähigkeit bei Tarifforderungen, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter vor gut einem Jahr. Die DHV sah sich in ihren Grundrechten als Belegschaftsorganisation verletzt und legte beim Verfassungsgericht Beschwerde ein. Sie monierte unter anderem »vollkommen überzogene und damit verfassungswidrige Maßstäbe an den Mitgliederorganisationsgrad«. (dpa/jW)
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