KZ-Prozess: Revision gegen Urteil eingelegt
Brandenburg an der Havel. Ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen hat nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Neuruppin am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Der 101jährige habe nach Zustellung des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, seine Revision zu begründen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Dann müsse der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision entscheiden. Die Strafkammer habe für die Abfassung des schriftlichen Urteils eine Frist bis zum 27. September.
Die 1. Strafkammer hatte den hochbetagten Angeklagten am vergangenen Dienstag wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Gefangenen verurteilt. Der 101jährige hatte im Prozess stets bestritten, überhaupt in dem KZ tätig gewesen zu sein. Statt dessen sei er Landarbeiter gewesen. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein. Verteidiger Stefan Waterkamp hatte direkt nach dem Urteil Revision angekündigt. (dpa/jW)
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