Athen wegen Pushback von EGMR verurteilt
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Griechenland am Donnerstag wegen eines tödlichen Bootsunglücks mit Geflüchteten verurteilt. Drei Frauen und acht Kinder aus Afghanistan waren bei einer sogenannten Pushback-Operation der griechischen Küstenwache im Januar 2014 gestorben, wie Pro Asyl in einer Presseerklärung mitteilte. In dem einstimmigen Urteil der ersten Kammer des Gerichtshofs heißt es: Griechenland wird wegen einer Verletzung des Rechts auf Leben und wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung verurteilt. Zudem wird Athen dazu verpflichtet, 250.000 Euro Entschädigung an die Hinterbliebenen zu zahlen. Die Überlebenden hatten 2015 mit Unterstützung von Pro Asyl Klage gegen die griechischen Behörden beim EGMR eingelegt, die Organisation sprach nun von einem »bahnbrechenden Urteil« und »später Gerechtigkeit«. (jW)
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