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08.07.2022 / Inland / Seite 4

Watschn für A-20-Plan

Verwaltungsgericht erklärt Bauabschnitt von »Küstenautobahn« für rechtswidrig und verfügt Baustopp

Burkhard Ilschner

Es ist eine Entscheidung, die die Kläger nicht nur erfreut, sondern auch überrascht hat: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am Donnerstag nachmittag den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des westlichen, ersten Abschnitts der umstrittenen sogenannten Küstenautobahn A 20 für »rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt«. Der Umweltverband BUND sowie ein lokaler Landwirt hatten Artikel-Länge: 4023 Zeichen

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