Watschn für A-20-Plan
Verwaltungsgericht erklärt Bauabschnitt von »Küstenautobahn« für rechtswidrig und verfügt Baustopp
Burkhard IlschnerEs ist eine Entscheidung, die die Kläger nicht nur erfreut, sondern auch überrascht hat: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am Donnerstag nachmittag den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des westlichen, ersten Abschnitts der umstrittenen sogenannten Küstenautobahn A 20 für »rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt«. Der Umweltverband BUND sowie ein lokaler Landwirt hatten Artikel-Länge: 4023 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.